Klarstellung

Stuttgart, 13. November 2024

Über die sozialen Medien erfuhren wir (Prof. Dr. Achim Gruber, Prof. Dr. Stephanie Krämer, Dr. Anna Laukner) unabhängig voneinander, dass derzeit „Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbots von § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)“ nebst Anhängen in der Öffentlichkeit kursieren.

In diesen Leitlinien sind wir namentlich aufgeführt. Für meine Person ist es mir wichtig, nachfolgende Sachverhalte klarzustellen:

Aus derzeit unbekannten Gründen gelangte über eine Arbeitsgruppe die Leitlinie im Entwurf und in einem noch fehlerhaften Bearbeitungsstand an die Öffentlichkeit. Dies wird von der Arbeitsgruppe ausdrücklich bedauert und die fehlerhaften Inhalte dieser Leitlinie werden zeitnah zurückgenommen. Selbstverständlich wurde auch der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) bereits informiert.

Ich betone, dass ich weder an der Validierung noch an der Freigabe dieser Leitlinie inkl. der Anhänge beteiligt gewesen bin.  Auch hatte ich keine Kenntnis von der Weitergabe dieses Entwurfes.

Meine Expertise erfolgt stets unabhängig, objektiv und ausschließlich wissenschaftsbasiert mit entsprechenden fachlichen Fakten.

Mögliche fachliche Empfehlungen gebe ich stets angemessen und verhältnismäßig sowie mit dem erforderlichen Augenmaß und dem Blick auf Tier und Mensch ab.

Mir ist bewusst, dass die Themen rund um § 10 TierSchHuV und § 11b TierSchG sehr emotional diskutiert werden, insbesondere in den sozialen Medien.

Ich verwehre mich jedoch ausdrücklich gegen Diffamierungen und Unterstellungen, die meine Person und meine fachliche Expertise betreffen.

Ich behalte mir daher vor, solche Fälle rechtlich auf den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und/oder der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) prüfen zu lassen und dagegen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anna Laukner

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